Aktuelles
Arbeitsschutz bei Arbeiten mit Druckfarben
Die richtige persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bei der Verarbeitung von Druckfarben können Gefährdungen für die Beschäftigten auftreten, gegen die gemäß der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Typische Gefährdungen beim Umgang mit Druckfarben und Hilfsmitteln (Gefahrstoffe) sind:- Einatmen von gesundheitsschädlichen Dämpfen
- Einwirkung von Flüssigkeiten auf die Haut (z.B. Lösemittel oder UV-Farben mit sensibilisierenden Eigenschaften)
- Spritzer von Flüssigkeiten ins Auge
- Brand- und Explosionsgefahr durch Lösemitteldämpfe
Häufig ist es nicht möglich, diese Gefährdungen rein durch technische oder organisatorische Maßnahmen, die vorrangig zu ergreifen sind, zu verhindern. Gemäß dem sogenannten STOP-Prinzip (Substitution ? technische Schutzmaßnahme ? organisatorische Maßnahme ? Persönliche Maßnahme) sind in diesen Fällen Maßnahmen in Form von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu ergreifen. Die Bereitstellung der PSA hat hierbei nach Arbeitsschutzgesetz durch den Arbeitgeber zu erfolgen, der ebenfalls verpflichtet ist, die erforderlichen Informationen zur Benutzung in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer wiederum ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellte PSA zu nutzen, vor jeder Nutzung auf Funktionalität zu prüfen und Mängel unverzüglich zu melden.
Bei der Verarbeitung von Druckfarben sind insbesondere Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe (Ableitfähigkeit), Schutzhandschuhe (Chemikalienbeständigkeit) und Schutzbrillen die häufigsten benötigten persönlichen Schutzausrüstungen.
Weiterführende Informationen zur Auswahl der geeigneten Schutzausrüstung finden sich in den relevanten DGUV-Regeln und Informationen, wie beispielsweise der DGUV-Regel 112-192 Benutzung von Augenund Gesichtsschutz, der DGUV Information 212- 007 Chemikalienschutzhandschuhe oder der DGUVInformation 212-515 Persönliche Schutzausrüstung. Es ist darauf zu achten, dass die Schutzwirkung der PSA für die jeweilige Tätigkeit angemessen sein muss.
Eine große Rolle spielt außerdem die Akzeptanz der Schutzausrüstung durch die Mitarbeitenden; stört die Schutzausrüstung den Arbeitsablauf oder bietet einen geringen Tragekomfort, besteht die Gefahr, dass diese nicht wie notwendig getragen wird und sich hierdurch Unfälle ereignen. Daher ist es ratsam, dem Mitarbeitenden verschiedene Varianten der Schutzausrüstung zur Auswahl zu stellen, damit dieser beispielsweise die für ihn passenden Schuhe oder für ihn am besten geeignete Schutzbrille auswählen kann.
Eine Beachtung dieser Hinweise und eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden trägt dazu bei, das Risiko von Unfällen soweit möglich zu minimieren. Unterstützung bei der Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit leisten die Berufsgenossenschaften.
(Dieser Beitrag basiert auf einem Text des Verbands der Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) von Frau Mohr am 09.02.2024 im Rahmen der Kooperation mit der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) - ?Vision Zero. Null Unfälle ? gesund arbeiten?.)
Eingetragen am 07.06.2024
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