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Benzophenon Austausch in unseren UV-Farben

von Edwin Tafelmeier, Laborleiter

Benzophenon wurde in UV-härtenden Druckfarben seit vielen Jahrzehnten eingesetzt und war ? insbesondere in Klarlacken ? nicht nur einer der ersten, sondern auch einer der meistverwendeten Photoinitiatoren überhaupt.

Mit dem Inkrafttreten der 18. Änderungsverordnung des Anhangs VI der CLP-Verordnung (18. Anpassung an den Technischen Fortschritt (ATP)) vom 16.02.2022 änderte sich die Einstufung des Stoffes Benzophenon (CAS: 119-61-9) in krebserzeugend, Kategorie 1B (Carc. 1B, H350; Kann Krebs erzeugen).

Zwar ist diese Kennzeichnung erst ab dem 23.11.2023 verpflichtend anzuwenden, aber Produkte konnten bereits vorher entsprechend gekennzeichnet werden, was wir auch getan haben.

Die verschärfte Kennzeichnung war Anlass für uns, Benzophenon in allen UV-härtenden Produkten gegen andere Stoffe auszutauschen. Bei unseren Arbeiten zur Substitution legten wir höchste Aufmerksamkeit darauf, dass die Produkteigenschaften der Farben und Lacke unverändert bleiben. Umfangreiche Tests im Labor und bei Kunden vor Ort haben bestätigt, dass unsere benzophenonfrei gefertigten UV-härtenden Druckfarben und -lacke ihre bisherige Performance beibehalten.

UVN/R50Seit dem 01.03.2023 produzieren wir unsere UV-Farben und UV?Lacke grundsätzlich nur noch ohne Verwendung von Benzophenon.

Bereits seit vielen Jahren haben wir bei der Entwicklung neuer Produkte vermehrt auf alternative Photoinitiatoren gesetzt, und dabei bereits umfangreiche Erfahrungen über den Einsatz von Ersatzstoffen gewonnen. Die generelle Umstellung auf benzophenonfreie Produkte war die notwendige Konsequenz, um sowohl die Verarbeiter unserer Druckfarben als auch unsere Mitarbeiter im Betrieb vor gefährlichen Inhaltsstoffen zu schützen.

Die bisherigen Produktbezeichnungen bleiben erhalten. Jeweils maßgeblich für die Unterscheidung zwischen der benzophenonhaltigen und derbenzophenonfreien Rezeptur sind das Produktionsdatum und die Gefahrenkennzeichnung auf dem Etikett (mit oder ohne dem Gefahrenhinweis H350 ?Kann Krebs erzeugen?).

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
UVN/R50

Eingetragen am 12.04.2023

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